Faire Finanzierung für erstklassige Betreuung
Bei Apoidea steht die Qualität der pädagogischen Arbeit im Mittelpunkt. Um diese hohen Standards zu gewährleisten und kontinuierlich weiterzuentwickeln, arbeiten wir mit einem transparenten Finanzierungsmodell, das sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: dem städtischen Kita-Gutschein und unserem Zusatzbeitrag für pädagogische Extraleistungen.
Der Hamburger Kita-Gutschein – Deine Basis
Gute frühkindliche Bildung sollte für jede Familie erschwinglich sein. Deshalb akzeptieren wir den Hamburger Kita-Gutschein. Mit diesem wird ein Platz bei Apoidea oft günstiger, als du vielleicht annimmst.
Welche verschiedenen Arten von Kita-Gutscheinen gibt es?
Stundenoption | Beschreibung |
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5 Stunden | Grundsätzlich für alle Eltern kostenfrei, inklusive Mittagessen, auch für nicht berufstätige |
6 Stunden | Elterneigenanteil abhängig vom Einkommen, max. 115 € Eigenanteil |
8 Stunden | Erhöhte Betreuung für berufstätige oder sich in Ausbildung befindende Eltern, max. 191 € Eigenanteil |
10 Stunden | Erhöhte Betreuung für berufstätige oder sich in Ausbildung befindende Eltern, max. 204 € Eigenanteil |
12 Stunden | Erhöhte Betreuung für berufstätige oder sich in Ausbildung befindende Eltern, ebenfalls max. 204 € Eigenanteil |
Kostenfreie Betreuung
Seit dem 1. August 2014 ist die Betreuung für alle Kinder von Geburt bis zur Einschulung für bis zu 5 Stunden täglich inklusive Mittagessen kostenfrei.
Erweiterte kostenfreie Betreuung
Seit dem 1. August 2019 kannst du auch Betreuungszeiten über 5 Stunden erhalten, ohne weitere Beiträge zu zahlen, wenn du eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehst:
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wohngeld
Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz
Bitte beachte: Der Bezug dieser Leistungen muss bei der Beantragung des Betreuungsgutscheins bei der Stadt Hamburg nachgewiesen werden. Dies führt jedoch nicht zu einer rückwirkenden Reduzierung oder einem Erlass des bereits festgelegten Elternbeitrages durch uns.