Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Verpflichtungen des/der SeminarteilnehmerIn

Der/Die SeminarteilnehmerIn verpflichtet sich, soweit ihn/sie nicht schwerwiegende Gründe daran hindern, die für den Erwerb des Lehrstoffes erforderliche Zeit aufzuwenden, vorgesehene Präsenzveranstaltungen zu besuchen und die erhaltenen Unterlagen sorgfältig zu bearbeiten. Bei Unterschreiten der Mindestanwesenheitszeit behält sich Apoidea e.V. vor, keine Teilnahmebestätigung auszustellen. Bei Verhinderung am Besuch eines Kursabschnittes benachrichtigt der/die TeilnehmerIn – möglichst vorher – Apoidea e.V. Der/Die TeilnehmerIn verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung der Ausbildungsstätte. Er/Sie haftet für Verstöße dagegen und von ihm/ihr zu verantwortende Beschädigungen an Einrichtungen. Der Verein Apoidea e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle jeglicher Art.

 

Verpflichtungen des Seminarträgers

Lehrgangsträger ist Apoidea e.V. Dieser verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf der jeweiligen Veranstaltung zu schaffen.

Apoidea e.V. behält sich jedoch das Recht vor, abweichend von Angaben zum Terminablauf, kurzfristig notwendige Veränderungen in Bezug auf Ort und Zeit durchzuführen.

Bei ausbleibenden Zahlungen der fälligen Lehrgangsgebühren behält sich Apoidea vor, TeilnehmerInnen von der Zusatzqualifikation auszuschließen.

 

Vertragskündigung und Rücktritt

Dieser Vertrag ist bis drei Wochen vor Beginn der Zusatzqualifikation ohne weiteres schriftlich kündbar. Danach fällt die gesamte Lehrgangsgebühr an.

Apoidea e.V. behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung bis drei Wochen vor Beginn ersatzlos zu streichen.